Grundgedanke einer Bürgerstiftung ist, dass Bürger für Bürger da sein wollen. Notwendigkeit und Sinn dieses Ziels ergeben sich daraus, dass die staatlichen Ebenen nicht alle Aufgaben übernehmen können, die wünschenswert oder erforderlich sind.
Alle, denen die Gemeinde und deren Bürger am Herzen liegen, die mit Zeit, Ideen, Engagement oder Geld etwas bewirken möchten.
Nein, als gemeinnützige Einrichtung arbeitet die Bürgerstiftung Nordheim selbständig. Sie ist unabhängig von der Gemeindeverwaltung und widmet sich Aufgaben, die nicht zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde gehören.
Nein, die Stiftung ist Partner und Unterstützer der örtlichen Vereine und Einrichtungen. Ihr Ziel ist es, lokales Netzwerk zwischen den verschiedenen Organisationen zu sein.
Die Bürgerstiftung unterliegt einer externen und internen Überwachung. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben genügt es, daß eine Stiftung mit einem Vorstand ausgestattet ist. Dieser ist der gesetzliche Vertreter der Stiftung. Die Bürgerstiftung Nordheim hat darüber hinaus noch einen Stiftungsrat als Kontrollorgan. Extern erfolgt die Überwachung durch die Stiftungsaufsicht des Landes Baden-Württemberg und durch die Finanzbehörden.
Die Bürgerstiftung beschäftigt keine hauptamtlichen Mitarbeiter. Alle arbeiten auf ehrenamtlicher Basis.
Projekte der Bürgerstiftung können nicht aus dem Stiftungskapital finanziert werden, sondern ausschließlich aus den Erträgen des Stiftungskapitals (z.B. Zinsen) und aus Spenden, welche allgemein oder projektbezogen, regelmäßig oder im Einzelfall der Stiftung anvertraut werden.
Nein. Spenden können direkt zur Erfüllung gemeinnütziger Zwecke verwendet werden. Zustiftungen fließen in das Stiftungsvermögen, das dauerhaft erhalten bleibt und aus dessen Erträgen gemeinnützige Zwecke gefördert werden.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung und verwendet die Stiftungserträge entsprechend der Satzung. Im Zusammenspiel mit dem Stiftungsrat der Bürgerstiftung wird entschieden, für was die zur Verfügung stehenden Finanzmittel verwendet werden. Förderanträge, die an die Bürgerstiftung herangetragen werden, werden zunächst vom Vorstand und Stiftungsrat geprüft. Passen sie in das Profil der von der Bürgerstiftung gesetzten Ziele und erscheinen sie dem Gremium förderungswürdig, wird mehrheitlich und entsprechend der finanziellen Möglichkeiten entschieden.