Am 26. Februar 2013 konnte Dank 112 Gründungsstiftern (Privatpersonen, Vereine und Firmen) mit
einem Stiftungskapital von 250.010 Euro die Bürgerstiftung Nordheim gegründet werden.
Einstimmig hat die Gründungsversammlung die Stiftungssatzung beschlossen, in der das weite Feld
der gemeinnützigen Aufgaben beschrieben und die notwendigen Regeln festgehalten sind. Auch die ersten
Mitglieder von Stiftungsvorstand und Stiftungsrat wurden von der Gründungsversammlung gewählt.
Die Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidiums wird dem Stiftungsvorstand am 5.7.2013 im Rahmen des Blumensommers durch Regierungspräsident Johannes Schmalzl überreicht.
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Reinhard Blatt |
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Dieter Koppenhöfer |
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Clemens Mauersberger Kassier |
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Achim Bühler |
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Josef Ebner Josefebner50@web.de |
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Jan Edlich (Vertreter aus dem Gemeinderat) Jan.Edlich@gemeinderat.nordheim.de
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Monika Pytlik |
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Volker Schiek |
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Michael Wiener |
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Dr. Jochen Xander (Vertreter aus dem Gemeinderat) |
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Waltraud Zeberer |
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Durch die Zusagen der Gründungsmitglieder, Stiftungskapital zur Verfügung zu stellen, wurde die Bürgerstiftung erst möglich.
In der Satzung sind der Zweck der Stiftung und alle wichtigen Regelungen festgeschrieben; sie ist sozusagen das "Grundgesetz" der Bürgerstiftung.
In der Geschäftsordnung ist Wichtiges zur Arbeit des Stiftungsvorstandes geregelt.
Anlagerichtlinien für Vermögenswerte
Oberstes Ziel der Vermögensverwaltung ist die Erhaltung des Stiftungsvermögens. Unter dieser Prämisse sollen möglichst hohe Erträge zur Finanzierung der Stiftungsausgaben erwirtschaftet werden.