Über uns

 

Die Gründung
 

Am 26. Februar 2013 konnte Dank 112 Gründungsstiftern (Privatpersonen, Vereine und Firmen) mit
einem Stiftungskapital von 250.010 Euro die Bürgerstiftung Nordheim gegründet werden.

Einstimmig hat die Gründungsversammlung die Stiftungssatzung beschlossen, in der das weite Feld
der gemeinnützigen Aufgaben beschrieben und die notwendigen Regeln festgehalten sind. Auch die ersten
Mitglieder von Stiftungsvorstand und Stiftungsrat wurden von der Gründungsversammlung gewählt.

Die Genehmigungsurkunde des Regierungspräsidiums wird dem Stiftungsvorstand am 5.7.2013 im Rahmen des Blumensommers durch Regierungspräsident Johannes Schmalzl überreicht.

 

(weitere Informationen und chronologischer Ablauf siehe Pressespiegel)

 

  Stiftungsvorstand 

 

     

            

 

Reinhard Blatt
Stellvertr. Vorsitzender

reinhard.1958@web.de

       

 

 

Dieter Koppenhöfer
1. Vorsitzender

ko@eberhard.de

       

 

 

 

 

Clemens Mauersberger

clemens.mauersberger@t-online.de

 

 

 

 


                                                        

Siftungsrat   

                   
Achim Bühler                  

Achim Bühler

achim_buehler@gmx.de

         

                  

 

Josef Ebner

Josefebner50@web.de
         
 

 

 

 

 

 

 

Jan Edlich (Vertreter aus dem Gemeinderat)

Jan.Edlich@gemeinderat.nordheim.de 

 

 

         

 

 

 

Monika Pytlik

dr.kurt.pytlik@web.de

         

 

 

 

Volker Schiek

volker.schiek@nordheim.de

         

 

 

 

Michael Wiener

michaelwiener@gmx.de

         

  

     

Dr. Jochen Xander (Vertreter aus dem Gemeinderat)

jochen.xander@gemeinderat.nordheim.de

         
Waltraud Zeberer      

Waltraud Zeberer

w.zeberer@gmx.net

         

 


    

Gründungsmitglieder

Durch die Zusagen der Gründungsmitglieder, Stiftungskapital zur Verfügung zu stellen, wurde die Bürgerstiftung erst möglich. 

 

Die Satzung

In der Satzung sind der Zweck der Stiftung und alle wichtigen Regelungen festgeschrieben; sie ist sozusagen das "Grundgesetz" der Bürgerstiftung.

 

Die Geschäftsordnung

In der Geschäftsordnung ist Wichtiges zur Arbeit des Stiftungsvorstandes geregelt.

 

Anlagerichtlinien für Vermögenswerte

Oberstes Ziel der Vermögensverwaltung ist die Erhaltung des Stiftungsvermögens. Unter dieser Prämisse sollen möglichst hohe Erträge zur Finanzierung der Stiftungsausgaben erwirtschaftet werden.